Zahnarzt-Sedierung in Essen
Dämmerschlaf während der Zahnbehandlung
Viele Patient:innen wünschen sich eine schmerzfreie und angenehme Behandlung beim Zahnarzt. Um Ihnen dies zu ermöglichen, bieten wir Ihnen in unserer Praxis Behandlungen unter Sedierung an.
Bei einer Sedierung, oftmals auch als Dämmerschlaf bekannt, wird Ihnen intravenös ein Betäubungs- und Beruhigungsmittel gespritzt, das Sie in eine Art Halbschlaf versetzt und weder Angst noch Schmerz verspüren lässt.
Eine solche Behandlung ist eine sinnvolle Alternative zur Vollnarkose. Die künstliche Form der Beatmung entfällt, denn Sie sind weiterhin in der Lage selbstständig zu atmen und bleiben zudem ansprechbar.
Besonders geeignet bei Zahnarztangst und für Kinder
Diese Art der Narkose eignet sich besonders für Patient:innen, die unter Zahnarztangst leiden sowie für Kinder. Lassen Sie sich von uns persönlich zum Thema Dämmerschlaf beraten. Wir stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Zahnarzt-Vollnarkose in Essen
Zahnärztliche Eingriffe können mit Unannehmlichkeiten, zum Teil sogar mit Schmerzen verbunden sein. Aus diesem Grund spielt die Schmerzausschaltung vor der Behandlung eine große Rolle.
Ohne Schmerzen zu empfinden, verliert der Eingriff an Schrecken, Patient:innen sind entspannter, der Zahnarzt kann in Ruhe arbeiten.
Die häufigste Methode: Lokalanästhesie
Zur Schmerzausschaltung dienen in erster Linie die Lokalanästhesie. So bezeichnet der Fachmann die örtliche Betäubung.
Setzen der lokalen Betäubung
Dabei wird mit einer Spritze in der Nähe des Eingriffsortes das lokale Schmerzempfinden ausgeschaltet.
Die Einstichstelle der Spritze kann sogar noch durch ein Oberflächenanästhetikum in Sprayform unempfindlich gemacht werden.
Diese Art der Schmerzausschaltung, die Lokalanästhesie durch eine Spritze, reicht in aller Regel völlig aus, um eine absolute Schmerzunempfindlichkeit im Operationsgebiet zu erzeugen. Die Wirkung setzt bereits nach wenigen Minuten ein und kann über mehrere Stunden anhalten. Das Bewusstsein von Patient:innen bleibt jedoch während der Dauer der örtlichen Betäubung vollständig erhalten.
Wenn die örtliche Betäubung nicht ausreicht
Es gibt allerdings eine ganze Reihe von Behandlungsfällen, bei denen die örtliche Betäubung nicht möglich oder aber nicht ausreichend ist, da Patient:innen trotz Schmerzunempfindlichkeit noch nicht hinreichend entspannt wären.
Zu diesem Patient:innenkreis zählen u. a. überempfindliche Menschen, behandlungsunwillige Kinder oder behinderte Personen. Bei der Behandlung ist neben der Schmerzausschaltung auch die Bewusstseinsausschaltung notwendig.
Behandlung unter Vollnarkose
In diesen Fällen empfiehlt es sich, die ambulante Behandlung in Vollnarkose durchzuführen. Unter einer Vollnarkose versteht man die zeitweilige medikamentöse Beeinflussung des Zentralnervensystems. Dabei wird unter Erlöschen des Bewusstseins der Organismus in einen Zustand versetzt, in welchem Eingriffe ohne Schmerzempfindung und Abwehrreaktion durchführbar werden.
Aus diesem Grund arbeiten wir mit ambulanten Narkoseärzten zusammen.
Erfahrungen und Bewertungen unserer Patienten
Der Ablauf
Am Behandlungstag verwandelt der Narkosearzt das zahnärztliche Behandlungszimmer in einen kleinen Operationssaal mit allen für die Narkose und deren Überwachung notwendigen Geräten. Nicht nur der Narkosearzt und der Zahnarzt bereiten sich gründlich auf ihre Arbeit vor, auch Patient:innen müssen im Vorfeld einer Narkose einige Punkte beachten, damit Narkose und Eingriff unter größtmöglicher Schonung und Sicherheit verlaufen können.
Was vor einer Vollnarkose zu beachten ist
- Am Operationstag darf mindestens sechs Stunden vor der Narkose weder gegessen noch getrunken werden.
- Auch auf das Rauchen muss in diesem Zeitraum verzichtet werden.
- Medikamente, die Patient:innen üblicherweise nehmen müssen, sollten nur in Absprache mit dem Anästhesisten eingenommen werden. Ggf. wird hier zuvor die Rücksprache mit anderen behandelnden Ärzten (Internist, Hausarzt etc.) erforderlich. Dies gilt besonders für zuckerkranke Patient:innen.
- Ausreichend lange vor dem Eingriff erhalten diese Patient:innen über ihren Zahnarzt einen Anästhesiefragebogen, der sehr sorgfältig ausgefüllt werden muss. In Zweifelsfällen wird der Anästhesist rechtzeitig vorher das Gespräch mit den Patient:innen suchen.
- Ambulante Operationen unter Narkose können nur durchgeführt werden, wenn die Anwesenheit einer Begleitperson für den Heimweg sichergestellt ist. Auch zu Hause sollte am Operationstag eine Unterstützung durch eine andere Person gewährleistet sein.
Vor der Operation
Vor der Operation findet in jedem Fall ein Aufklärungsgespräch statt, in dem auch die Patient:innen alle für sie wichtigen Fragen klären können. Soweit nötig findet auch eine kurze körperliche Untersuchung statt. Am Ende von Aufklärung und Untersuchung steht dann die Entscheidung, ob die Narkose durchgeführt werden kann. Direkt vor dem Eingriff empfiehlt sich der Gang zur Toilette. Herausnehmbarer Zahnersatz, Kontaktlinsen, Uhren und Schmuck müssen abgelegt werden.
Im Operations-/Behandlungszimmer wird in Hand oder Arm eine sogenannte Verweilkanüle gelegt. Hierüber kann der Anästhesist den Patient:innen die notwendigen Medikamente verabreichen. Die Einstichstelle für die Kanüle kann evtl. vorübergehend örtlich betäubt werden. Dann werden die Überwachungsgeräte für Kreislauf und Atmung angeschlossen.
Über die Kanüle werden dem Organismus Medikamente zur Vorbereitung der Narkose zugeführt. Dann wird das Einschlafmittel zugeführt; das Einschlafen selbst wird zumeist als sehr angenehm empfunden.
Bei länger andauernder Narkose wird ein Schlauch in die Luftröhre eingelegt. Dieser Vorgang wird als Intubation bezeichnet; hierüber wird die Luftzufuhr sichergestellt. In sehr seltenen Fällen können hierdurch leichte Halsbeschwerden entstehen, die rasch wieder abklingen.
Nach der Behandlung
Mit dem Eingriff wird auch die Narkose beendet und die Patient:innen werden in ein Aufwachzimmer verlegt. Wenn die Kreislaufsituation wieder voll in Ordnung ist, können die Patient:innen die Praxis nach etwa einer Stunde in Begleitung verlassen.
In den folgenden Stunden nach der Narkose darf man nicht aktiv am Straßenverkehr teilnehmen. Man sollte keinen Alkohol trinken und keine Maschinen bedienen. Auch wichtige Entscheidungen sollte man verschieben.
Falls der Anästhesist oder der Zahnarzt keine anderen Anweisungen gegeben haben, kann zu Hause mit der Nahrungsaufnahme begonnen werden, indem langsam und schluckweise getrunken wird. Dazu kann Zwieback oder Knäckebrot verzehrt werden. Bei guter Verträglichkeit kann man je nach Appetit weitere leichte Kost zu sich nehmen.
Nebenwirkungen der Narkose
Manchmal tritt nach einer Narkose leichte Übelkeit auf. Durch die Gabe eines Medikamentes kann hier entgegengewirkt werden.
Bei allen sich darüber hinaus ergebenen Fragen ist der richtige Ansprechpartner der Narkosearzt oder der Zahnarzt, der die Patient:innen behandelt hat. Beide Telefonnummern sollte man sich bereitlegen.
Bitte bedenken:
- Narkosen sind nicht zu unterschätzende Eingriffe in die normalen Abläufe des Organismus.
- Narkosen unterliegen immer gewissen Risiken.
- Narkosen sollten nur im nicht zu umgehenden Ausnahmefall eingesetzt werden.
Unser Anästhesist
Dr. med. T. Storck
Anästhesist
- Studium in Düsseldorf, Bochum, Essen
- 1986 | Approbation
- 1986 - 1991 | Facharztausbildung im St. Josef-Krankenhaus, Essen-Kupferdreh, Uniklinikum Essen
- seit 1996 | niedergelassener Anästhesist in Essen
Kontakt
Adresse:
Huyssenallee 68, 45128 Essen (Südviertel)
Tel.: 0201 - 23 14 99
Fax: 0201 - 22 36 98
E-Mail: empfang@drkoravi.de
Montag:
08:30 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag:
08:30 - 13:00 Uhr und 14:00 - 19:00 Uhr
Mittwoch:
08:30 - 14:00 Uhr
Donnerstag:
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Freitag:
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Darüber hinaus bieten wir Ihnen nach Vereinbarung auch individuelle Business-Sprechstunden an. Direkt zur Terminvereinbarung.
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